Sachverständigen Gutachten:
IT-Recht, Internetrecht,
Veranstaltungsrecht
und Urheberrecht
Timo Schutt - Rechtsanwalt
Ihr Fachanwalt für IT-Recht
Thomas Waetke - Rechtsanwalt
Ihr Fachanwalt für Urheber-
und Medienrecht
Rechtsgutachten
Vertraulich, kompetent und objektiv.
Gutachten vom Fachanwalt
Durch die langjährige Erfahrung und Expertise in unseren Spezialbereichen können wir Ihnen Rechtsgutachten zu allen Themenbereichen des Veranstaltungsrechts, IT-Rechts, Internetrechts und Urheberrechts erstellen.
Ob es um ein konkretes Projekt geht (zum Beispiel ein Rechtsgutachten über die Haftungsrisiken einer konkreten Veranstaltung) oder um abstrakte Rechtsfragen, die so noch nicht abschließend geklärt sind (zum Beispiel im Hinblick auf die Haftung des Internetanschlussinhabers für Rechtsverletzungen über seinen Anschluss) spielt keine Rolle.
Sprechen Sie uns an und gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.
Mögliche Inhalte eines Gutachtens im Veranstaltungsrecht:
Anwendbarkeit der Versammlungsstättenverordnung auf die Versammlungsstätte,
Vertragsfragen,
Klärung von Zuständigkeiten,
Verkehrssicherungspflichten,
Richtige Umsetzung von Vorschriften,
Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Agentur,
rechtliche Fragen in einem Sicherheitskonzept,
Prüfung von Auflagen,
usw.
Die Gutachten im Veranstaltungsrecht erstellt für Sie Herr Thomas Waetke.
Herr Waetke verfügt neben seinem speziellen Fachwissen als Rechtsanwalt auch über langjährige Praxiserfahrung. Bei Bedarf greift er auf Fachleute aus den diversen Bereichen zurück, viele Spezialisten sind ihm auch persönlich seit vielen Jahren gut bekannt. Mit diesen wird vor dem Auftrag selbstverständlich eine Schweigepflicht vereinbart.
Mögliche Inhalte eines Gutachtens im IT-Recht:
Gutachterliches Lizenzmanagement (Unter- bzw. Überlizenzierung),
Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen,
Prüfung Erfordernis Auftragsdatenverarbeitung,
Vertragsfragen,
Klärung von Zuständigkeiten,
Verkehrssicherungspflichten,
IT-Sicherheit,
IT-Compliance,
richtige Umsetzung von Vorschriften,
Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer,
rechtliche Fragen in einem Datenschutzkonzept,
Prüfung von Auflagen,
usw.
Die Gutachten im IT-Recht erstellt für Sie Herr Timo Schutt.
Herr Schutt verfügt über eine langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt und Fachanwalt. Bei Bedarf zieht er Fachleute, wie beispielsweise Datenschutzberater und Datenschutzbeauftragte hinzu.