In der letzten Ausgabe wurde die lose Reihe zum Thema „Störerhaftung“, also Haftung für die Handlungen Anderer im Internet begonnen. Nach der dort betrachteten Problematik der Haftung des so genannten Admin-C soll es dieses mal um die Haftung des Betreibers eines Internetforums gehen. Rechtsanwalt Timo Schutt beleuchtet hierbei dir Problematik.