Um das Thema Werbung und Marketing ging es heute in unserem 30. Karlsruher IT-Recht-Frühstück. Rechtsanwalt Timo Schutt gab den Teilnehmern einen umfangreichen Einblick was alles zur Werbung zählt, welche rechtlichen Anforderungen es an Werbung gibt und welche Werbeformen unbedenklich sind oder welche auch problematisch werden können.
Grundsätzlich gilt bei Werbung:
- Nicht größer, toller, besser oder beliebter machen, als man tatsächlich ist.
- Nicht verschleiern, dass man gerade wirbt.
- Keine Irreführung und kein unsachlicher Vergleich.
- Bei jedwedem Content muss sicher sein, dass er (so) genutzt werden kann.
- Bei Rabatten, Garantien, Blickfangwerbung etc.: Bedingungen klar nennen.
Wenn Sie rechtliche Fragen zu Ihrer Werbung oder Marketingstrategie haben, kontaktieren Sie uns unter info@schutt-waetke.de. Wir stehen Ihnen rechtlich gern zur Seite.
Unser nächstes Karlsruher IT-Recht-Frühstück findet am 18.11.2022 von 8:00 – 10:00 Uhr in Karlsruhe unter dem wichtigen Thema „AGB und Verträge“ statt. Anmeldung unter schutt-waetke.de/fruehstueck
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