Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht Timo Schutt

Seit 2002 zugelassener Rechtsanwalt & seit 2007 auch Fachanwalt für IT-Recht. Seine Mandanten sind Softwarefirmen, Systemhäuser, Onlinehändler & Webshopbetreiber, Computerspieleproduzenten, Filmverleihe & Filmproduzenten, Hörbuchverlage, Webagenturen, Webdesigner usw.


Fachanwalt für IT-Recht

Was ist der Fachanwalt für IT-Recht genau?

Der Fachanwalt für Informationstechnologierecht, oder kurz: Fachanwalt für IT-Recht ist ein Rechtsanwalt, der sich auf das Gebiet des IT-Rechts spezialisiert hat.

Die Bezeichnung als Fachanwaltdarf nur führen, wer "besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen" auf dem Gebiet nachweisen kann. So steht es in der Fachanwaltsordnung (FAO). 

In der Fachanwaltsordnung wird auch beschrieben, wann diese Schwelle erreicht ist: Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird (§ 2 Absatz 2 FAO).

Herr Rechtsanwalt Timo Schutt hat bereits im Jahr 2007 die Berechtigung zur Führung des Titels nachweisen können. Er hat dafür insbesondere auch einen teheoretischen Teil mit 120 Fortbildungsstunden absolviert und durch Bestehen verschiedener Prüfungen erfolgreich abgeschlossen.

Daneben hat Herr Rechtsanwalt Timo Schutt zum Erhalt des Fachanwaltstitels für IT-Recht mindestens 50 von ihm bearbeitete praktische Fälle (also Mandate im IT-Recht) nachweisen müssen.

Schließlich muss jeder Fachanwalt sich jedes Jahr aufs Neue mindestens 15 Stunden in dem Bereich des IT-Rechts weiterbilden, um auf dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung zu sein.

Dies alles gibt Ihnen als Mandant die Sicherheit und den Nachweis besonderer Qualifikation und Expertise.

Herr Rechtsanwalt Timo Schutt ist schon seit dem Jahr 2003 im IT-Recht tätig und war einer der ersten, der den neu eingeführten Fachanwaltstitel für das IT-Recht erworben hat.

Und was ist dieses IT-Recht eigentlich? Welche Bereiche sind darin enthalten?

Nun, auch darüber kann die Fachanwaltsordnung Auskunft geben, die besondere Kenntnisse vorschreibt in folgenden Bereichen:

  1. Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,
  2. Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
  3. Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
  4. Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,
  5. Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
  6. Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
  7. Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
  8. Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,
  9. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

In allen diesen Bereichen können Sie also sicher sein, von Herrn Rechtsanwalt Timo Schutt kompetent und gut beraten zu werden.

Sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten und unterstützen Sie.