Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg absolvierte Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht Timo Schutt sein Referendariat am Landgericht Karlsruhe.
Neben einer zweijährigen Nebentätigkeit in einer Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei konnte er in einer Patentrechtskanzlei in Pretoria, Südafrika sein Wissen im Bereich des Urheberrechts und des Patentrechts vertiefen, seine Englischkenntnisse verbessern und wichtige Auslands-Erfahrung sammeln.
Nach erfolgreichem zweiten juristischen Staatsexamen im Jahre 2002 folgte eine Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer renommierten wirtschaftsrechtlich orientierten Rechtsanwaltskanzlei in Baden-Baden.
Seit dem Jahr 2002 ist Timo Schutt als Rechtsanwalt zugelassen.
Im Jahr 2003 hat er sich mit seinem Kollegen Rechtsanwalt & Fachanwalt für Urheber-& Medienrecht Thomas Waetke selbständig gemacht und die Medien-Kanzlei "Schutt, Waetke Rechtsanwälte" in Karlsruhe gegründet.
Seit 2007 ist Timo Schutt nach erfolgreicher Weiterqualifizierung auch Fachanwalt für IT-Recht.
Im Rahmen des Qualitätsmanagements der Kanzlei und der Fortbildungsverpflichtung als Fachanwalt für IT-Recht besucht er regelmäßig Seminare, Workshops und Veranstaltungen, in denen die neuesten Themen und Trends des IT-Rechts, Internetrechts und Urheberrechts besprochen und diskutiert werden. So bleibt er stets aktuell und kann auf neuestem Stand, umfassend und zukunftsorientiert beraten.
Als Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht hält Timo Schutt daneben auch selbst Vorträge und Workshops zu seinen Spezialgebieten. Solche Veranstaltungen können auf Wunsch auch individuell in der Kanzlei, in einem Veranstaltungsraum oder Inhouse beim Mandanten mit speziell abgestimmten Themen und Abläufen geplant und durchgeführt werden. Von der Mitarbeiterschulung bis hin zum Weiterbildung der Geschäftsleitung reicht die Palette.
Der Fachanwalt für Informationstechnologierecht, oder kurz: Fachanwalt für IT-Recht ist ein Rechtsanwalt, der sich auf das Gebiet des IT-Rechts spezialisiert hat.
Die Bezeichnung als Fachanwaltdarf nur führen, wer "besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen" auf dem Gebiet nachweisen kann. So steht es in der Fachanwaltsordnung (FAO).
In der Fachanwaltsordnung wird auch beschrieben, wann diese Schwelle erreicht ist: Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird (§ 2 Absatz 2 FAO).
Herr Rechtsanwalt Timo Schutt hat bereits im Jahr 2007 die Berechtigung zur Führung des Titels nachweisen können. Er hat dafür insbesondere auch einen teheoretischen Teil mit 120 Fortbildungsstunden absolviert und durch Bestehen verschiedener Prüfungen erfolgreich abgeschlossen.
Daneben hat Herr Rechtsanwalt Timo Schutt zum Erhalt des Fachanwaltstitels für IT-Recht mindestens 50 von ihm bearbeitete praktische Fälle (also Mandate im IT-Recht) nachweisen müssen.
Schließlich muss jeder Fachanwalt sich jedes Jahr aufs Neue mindestens 15 Stunden in dem Bereich des IT-Rechts weiterbilden, um auf dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung zu sein.
Dies alles gibt Ihnen als Mandant die Sicherheit und den Nachweis besonderer Qualifikation und Expertise.
Herr Rechtsanwalt Timo Schutt ist schon seit dem Jahr 2003 im IT-Recht tätig und war einer der ersten, der den neu eingeführten Fachanwaltstitel für das IT-Recht erworben hat.
Und was ist dieses IT-Recht eigentlich? Welche Bereiche sind darin enthalten?
Nun, auch darüber kann die Fachanwaltsordnung Auskunft geben, die besondere Kenntnisse vorschreibt in folgenden Bereichen:
In allen diesen Bereichen können Sie also sicher sein, von Herrn Rechtsanwalt Timo Schutt kompetent und gut beraten zu werden.
Sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten und unterstützen Sie.