Vorsicht vor falscher DSGVO-Abmahnung per E-Mail
Ob Abmahnungen bei Verstößen der Datenschutzgrundverordnung möglich sind, ist noch nicht abschließend geklärt. Die befürchtete Abmahnwelle ist jedenfalls bis jetzt ausgeblieben. Aber es kann nicht ausbleiben, dass sich windige Gesellen die Angst vor einer DSGVO-Abmahnung zu Nutze machen und die Unerfahrenheit und Arglosigkeit der Empfänger solcher Forderungen für üble Machenschaften nutzen.
Ein ganz perfides Beispiel wurde jetzt bekannt. Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe hat eine E-Mail veröffentlicht, die zurzeit in vielen Posteingängen landet. Sie stammt von einem angeblichen Rechtsanwalt Dr. Hans Dittrichs. Im Text der Mail wird nur angedeutet, dass es sich um eine Abmahnung wegen Verletzung der Informationspflichten aus Art. 13 DSGVO handeln soll. Die genauen Umstände sollen angeblich im Anhang der Mail näher erläutert werden. Ein ZIP-Archiv. Wer den Anhang öffnet, hat sich Schadsoftware (Malware) eingefangen, die den Computer übernehmen kann.
Der Text der falschen E-Mail im Wortlaut:
Öffnen Sie also auf keinen Fall den Anhang!
Die E-Mail können Sie auf der Seite der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe anschauen.
https://www.rak-karlsruhe.de/files/rak/assets/downloads/2019_015Mail%20Abmahnung%20mit%20zip_Archiv.pdf
Wenn Sie eine DSGVO-Abmahnung erhalten, dann wenden Sie sich jederzeit an uns.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
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