Die DSGVO ist nun schon seit einigen Tagen in Kraft und natürlich gibt es auch bereits die ersten Abmahnungen. Die Abmahnungen, die zurzeit kursieren, sind aber eher „komischer“ Natur und noch muss man sie vielleicht nicht allzu ernst nehmen. Immerhin: Der Gesetzgeber, allen voran die CSU, möchte ein Gesetz erlassen, nach dem Abmahnungen bei der DSGVO eingedämmt werden sollen. Etwas bizarr ist das schon: Da wird ein Regelwerk geschaffen, flankiert durch immens hohe Bußgeldandrohungen, um hinterher ein zweites Regelwerk zu schaffen, das Verstöße gegen das erste Regelwerk verharmlosen soll.

Seit ein paar Tagen gibt es aber ein neues Phänomen: Vermeintlich Betroffene machen Schadenersatzansprüche geltend gegen Webseitenbetreiber, die vor allem ihr Kontaktformular nicht mit einer SSL-Verschlüsselung gesichert haben. Das ist also keine Abmahnung, sondern ein reiner Schadenersatz, den Art. 82 DSGVO tatsächlich vorsieht. Mehr zu diesem Thema können Sie hier auf unserem Blog nachlesen.

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