Braucht man für das Setzen von Cookies auf der Webseite eine Einwilligung?

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in einem Urteil vom 01.10.2019  (Aktenzeichen: C-673/17) entschieden, dass Cookies (hier: Tracking-Cookies zu Werbezwecken) nur dann gesetzt werden dürfen, wenn der User vorher ausdrücklich, bspw. durch Anhaken einer Checkbox, wirksam (= informiert und freiwillig) eingewilligt hat.

Worum ging es dabei und wie ist das Urteil konkret zu verstehen? Das können Sie hier in meinem Beitrag nachlesen.

Mehr zum Datenschutz und der DSGVO finden Sie auf meinem DSGVO-Portal. Schauen Sie einmal vorbei.

Timo Schutt
Datenschutzberater
Fachanwalt für IT-Recht

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