Ich hab’s ja schon immer gewusst….😉
Die italienische Datenschutzbehörde (GPDP) hat gegen den Betreiber der, zugegebenermaßen schon fast wieder in Vergessenheit geratenen audio-basierten Social-Media-App „Clubhouse“ wegen zahlreicher festgestellter Datenschutzverstöße ein Bußgeld verhängt. Immerhin stattliche 2 Millionen Euro soll der Anbieter bezahlen und – natürlich – die Missstände beheben.
Zum Zeitpunkt der durch die Datenschutzbehörde durchgeführten Untersuchungen im Jahr 2021 hatte die App mehr als 16 Millionen globale Nutzer. Davon etwa 90.000 in Italien.
Die Behörde stellte bei ihrer Prüfung zahlreiche Verstöße fest:
- mangelnde Transparenz bei der Verwendung von Daten von Nutzern und ihren „Freunden“;
- Möglichkeit für Benutzer, Audio ohne Zustimmung der aufgezeichneten Personen zu speichern und zu teilen;
- Profilerstellung und Weitergabe von Kontoinformationen ohne Angabe einer geeigneten Rechtsgrundlage;
- unbefristete Aufbewahrungszeiten der vom sozialen Netzwerk gemachten Aufnahmen zur Bekämpfung von Missbrauch.
Dem Anbieter der APP wurde zusätzlich untersagt personenbezogene Daten seiner Nutzer ohne deren ausdrückliche Einwilligung (die als Rechtsgrundlage erforderlich ist) für Marketingzwecke und für Zwecke der Profilbildung (so genanntes Profiling) ohne ausdrückliche Zustimmung untersagt.
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Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
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