Zurzeit werden offenbar abertausende Abmahnungen verschickt. Der Vorwurf: Verstoß gegen den Datenschutz. Der Grund: Es wird behauptet, dass die betreffende Website Datenverbindungen zu Dritten aufbaut, ohne dass der Nutzer eingewilligt hat.
Es geht dabei vorwiegend, aber nicht nur, um Schriftarten von Google, also den Dienst Google Fonts. In uns vorliegenden Abmahnungen werden auch andere Drittdienste aufgeführt. Daher ist es nicht ganz korrekt, wenn stets von Google Fonts Abmahnungen gesprochen wird.
Sie haben eine Abmahnung bekommen?
Wir helfen Ihnen und vertreten Ihre rechtlichen Interessen.
Was ist dran an den Vorwürfen?
Der Kernvorwurf ist zunächst technisch zu prüfen. Stimmt es, dass die Webseite die behaupteten Datentransfers durchführt? Das sollte die Person oder Agentur prüfen, die Ihre Website erstellt hat bzw. technisch betreut.
Ist der Vorwurf korrekt, kommen wir ins Spiel.
Rechtliche Bewertung
Rechtlich ist der Vorwurf erst einmal beachtlich. Sie sollten die Abmahnung also auf keinen Fall ignorieren.
Denn der Datentransfer zu Dritten bedarf, da hier in der Regel die IP-Adressen der Nutzer betroffen sind, immer einer Rechtsgrundlage. Als Rechtsgrundlage kommt dabei meistens nur eine Einwilligung in Betracht. Zumindest ist das bei einigen Drittanbietern auch schon so entschieden.
Bei der Nutzung von Schriftarten, hier insbesondere Google Fonts, gibt es dummerweise ein Urteil vom Landgericht München I, auf das sich die Abmahner berufen. Daher sollte man das ganze nicht ignorieren.
Die erste große DSGVO Abmahnwelle ist damit eröffnet.
Wie können wir helfen?
Wir unterstützen und vertreten Sie gegenüber dem Amahner. Wir halten es für sehr wichtig zu reagieren und raten von den teilweise zu lesenden Tipps ab, das Schreiben einfach zu ignorieren. Denn neben der vielleicht nicht ganz so wahrscheinlichen Klage droht, auch eine Beschwerde bei den Datenschutzbehörden, wenn den Datenschutzansprüchen nicht nachgekommen wird.
Grundsätzlich sollte also unter rechtlicher Argumentation der Zahlungsanspruch verweigert werden. Die teilweise geltend gemachten weiteren Ansprüche (Unterlassung und Auskunft) sollten jedoch und können auch unproblematisch erfüllt werden, um hier keine weitere Flanke zu öffnen.
Warum Sie uns beauftragen sollten
Wir sind Experten auf dem Gebiet. Wir sind daher in der Lage, rechtlich fundiert zu argumentieren und den Zahlungsanspruch zurückzuweisen. Sie können uns jederzeit erreichen unter: 0721 / 120 500 oder info@schutt-waetke.de
Ihr Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
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