Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz, DSK) hat einen Erfahrungsbericht über die Anwendung
der DSGVO erarbeitet. Dieser wurde auf der 98. Datenschutzkonferenz am 06. November 2019 verabschiedet.
Die DSK möchte damit die Erfahrungen der in ihr vertretenen deutschen Aufsichtsbehörden aus der praktischen Anwendung seit Geltungsbeginn der DSGVO in den Evaluierungsprozess nach Art. 97 DSGVO einbringen. Daran anknüpfend will sie in einigen Punkten auch Vorschläge für Verbesserungen unterbreiten, um einen optimalen Vollzug der DSGVO zu gewährleisten.
Die DSK stellt in dem Bericht einige Punkte heraus, die ihrer Ansicht nach in der Praxis zu Problemen führen. Diese sollen im Zuge der Evaluierung der DSGVO zu einem Prozess der Anpassung und Nachbesserung führen.
Ich möchte in diesem Beitrag – neben der Bilanz über die DSGVO – zwei dieser Punkte der DSK kurz beleuchten.
Insgesamt positive Bilanz – zu Recht?
Insgesamt stellt die DSK vorweg fest, dass nach einem Jahr der Geltung der DSGVO die Europäische Kommission im Juli 2019 zu Recht eine positive Bilanz gezogen habe. Die DSGVO habe die EU-Bürger zunehmend auf die Datenschutzbestimmungen und ihre Rechte aufmerksam gemacht. Auch hätten die Unternehmen ihre Praktiken angepasst und die Sicherheit ihrer Daten erhöht. Der Datenschutz würde von der Wirtschaft zunehmend als Wettbewerbsvorteil gesehen.
Zu dieser Feststellung kann ich aus meiner Praxis beitragen, dass meine Mandanten in erster Linie die Schwierigkeiten und wirtschaftlichen Belastungen der DSGVO spüren. Im Gegenzug ist ein wirtschaftlicher Vorteil oder gar ein Wettbewerbsvorteil nicht zu erkennen. Es mag hier der grundsätzlich datenschutzfreundlichen Einstellung der DSK geschuldet sein, die vielen im Alltag zu hörenden Klagen und – meines Erachtens oftmals zurecht – zu vernehmenden Schwierigkeiten und Hemmnisse, die mit der DSGVO einhergehen, nicht zu erkennen oder erkennen zu wollen.
In der Folge werden verschiedene Praxisprobleme benannt und Vorschläge für Anpassungen gemacht. Zu ein paar der Themen möchte ich in meinem Beitrag kurz etwas erwidern.
Timo Schutt
Ihr Datenschutz-Berater
Fachanwalt für IT-Recht
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