Die DSGVO greift zwar viele Details des zuvor geltenden Bundesdatenschutzgesetzes auf, so dass viele Anforderungen aus der DSGVO nicht wirklich „neu“ sind. Dennoch stellt sich eine Vielzahl von Problemen, die einem im Alltag begegnen. In diesem Beitrag geht es um das „Recht auf Vergessenwerden“, was also passiert, wenn ein Betroffener die Löschung seiner Daten verlangt.
Ein Beispiel: Ein ehemaliger Teilnehmer einer Veranstaltung (= das ist ein Betroffener) fordert den Veranstalter zur Löschung auf.
Der Veranstalter muss nun unterscheiden…
Lesen Sie weiter zu diesem Thema auf unserem Blog.
Urheberangabe für das Foto für diesen Beitrag:
- Banner Datenschutz – vektor Illustrationen: © Trueffelpix – Fotolia.com