Das Bundesarbeitsgericht hat vor wenigen Tagen ein Urteil gefällt, das den Arbeitsalltag in vielen Unternehmen verändern dürfte. Nach diesem Urteil ist ein Arbeitgeber verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Diese Pflicht ergebe sich aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz, bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte sie zuvor grundsätzlich festgelegt.
Was aber bedeutet das Urteil für die Unternehmen genau? Welche Konsequenzen hat es auf das Model der Vertrauensarbeitszeit und Home-Office-Regelungen?
Rechtsanwalt Thomas Waetke gibt im Webinar „Arbeitszeiterfassung – was das neue Urteil für Arbeitgeber bedeutet“ am 17.10.2022 von 11:00 – 11:30 Uhr einen kurzen Überblick, für wen das Urteil anwendbar ist, welche Konsequenzen das Urteil für Arbeitgeber mit sich bringt und wie ggf. der Arbeitgeber die Zeiterfassung zukünftig umsetzen muss. Zudem geht er auf die Frage ein, ob ein Abwarten bis das entsprechende Gesetz dazu verfasst ist, ratsam ist.