Bei einem Bowling-Spiel im Anschluss an eine Produktschulung hat sich ein Firmenmitarbeiter an der Schulter verletzt, als er von einem Spielerkollegen abgeklatscht wurde.
Der Mitarbeiter befand sich auf einer Produktschulung, und wurde danach von dem schulenden Unternehmen zu Abendessen und Bowling eingeladen. Der Arbeitgeber hatte dort die Getränke bezahlt.
Der Mitarbeiter wollte diese Verletzung als Arbeitsunfall anerkennen lassen, die gesetzliche Unfallversicherung lehnte dies aber ab.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt wies nun die Klage des Arbeitnehmers ab: Die Verletzung sei kein Arbeitsunfall, da das Unternehmen, das die Produktschulung durchgeführt hatte, eingeladen habe. Damit sei das Bowling keine Betriebsveranstaltung gewesen, zu der der Arbeitgeber die Teilnahme erwünscht hätte.
(LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.12.2011, Az. L 10 U 31/08)
Fazit:
Bei Betriebsfesten stellt sich immer gleich die wichtige Frage nach der gesetzlichen Unfallversicherung. In diesem Fall nämlich werden nicht nur die Krankenhauskosten bezahlt, sondern auch bspw. monatliche Renten bei Invalidität; die Krankenversicherung würde nur die Behandlungskosten übernehmen. Daher ist es für den Verletzten wichtig zu wissen, ob es sich bei dem Unfall um einen Arbeitsunfall handelt oder nicht. Auch Verletzungen auf Betriebsfeiern können als Arbeitsunfall gelten; dann muss die Betriebsfeier auch eine echte Betriebsfeier gewesen sein:
Betriebsfeiern sind dann Betriebsfeiern, wenn…
- die Unternehmensleitung die Feier ausrichtet,
- alle Mitarbeiter teilnehmen dürfen,
- ein wesentlicher Teil der Belegschaft tatsächlich teilnimmt, und
- sie dem Zweck dient, den Zusammenhalt zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten zu fördern.
Dann übrigens ist auch der Weg zur Feier und von der Feier nach Hause unfallversichert (wie beim normalen Arbeitsweg auch).
Grundsätzlich gilt auch: Ist der Chef weg und feiern die Mitarbeiter alleine weiter, ist das grundsätzlich keine Betriebsfeier mehr.
Und: Veranstaltet nur ein Betriebsteil eine Feier, und werden dazu auch nur die Mitarbeiter dieses Betriebsteils eingeladen, so ist das grundsätzlich auch keine Betriebsfeier.
Also: Nicht jede Feier, die wie eine Betriebsfeier aussieht, ist auch eine Betriebsfeier.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor www.eventfaq.de