Versammlungsstättenverordnung: Auf das Bundesland kommt es an!
Die Muster-Versammlungsstättenverordnung bzw. MVStättVO kann von den Bundesländern als Sonderbauverordnung übernommen werden, die meisten Länder haben davon Gebrauch gemacht.
Eine Übersicht der Länderregelungen finden Sie hier.
Auf was Sie achten müssen, können Sie auf unserem Portal rund um das Veranstaltungsrecht in einem dazu veröffentlichten Artikel nachlesen.
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