Von der Konzepterstellung, der Programmgestaltung, der Locationauswahl über die Werbung, dem Teilnehmermanagement, dem Hygienekonzept bis hin zur Stornierung – Rechtliche Stolpersteine finden sich in so ziemlich jedem Punk der Veranstaltungsplanung. Berücksichtig werden müssen dabei u.a. das Vertragsrecht, Genehmigungen und Verwaltungsrecht, das Thema Haftung und Verantwortung, der Datenschutz, das Urheber-, Marken- sowie Persönlichkeitsrecht, das Mietrecht, die Versammlungsstättenverordnung, die Veranstaltungssicherheit und das Arbeitsrecht.
Oftmals sind dem Planer und Verantwortlichem die vielen Vorschriften und Rechtsthemen jedoch nicht geläufig oder es heißt „Es wird schon gut gehen“. Aber aus dem „Es wird schon gut gehen“ können – neben Personen- oder Sachschäden – leicht Zahlungspflichten in sechsstelliger Höhe entstehen.
Und wer als Angestellter jetzt denkt, „Das alles betrifft mich ja alles nicht, der Chef haftet ja wenn etwas schiefgeht“, irrt sich. Arbeitnehmer übersehen oft, dass sie durchaus persönlich zur Verantwortung gezogen werden können.
EVENTFAQ gibt in der neuen Eventrecht-Reihe – unterteilt in Basic- und Intensiv-Kursen – einen umfangreichen Überblick über die rechtlichen Hürden in der Planungs- und Durchführungsphase einer Veranstaltung auftreten können und zeigt Lösungshilfen auf. Veranstalter und Veranstaltungsplaner lernen in den Online-Kursen, welche rechtlichen Stolpersteine es gibt, diese zu identifizieren und zu vermeiden, um so Streitigkeiten vor Gericht oder Bußgelder zu vermeiden.
Infos und Annemeldung unter: www.eventfaq.de/stolpersteine
Urheberangabe für das Foto für diesen Beitrag:
- Rechtliche Stolpersteine in der Veranstaltungsplanung: ©canva.com