Ravensburger und Apple wegen „Memory“ vor Gericht

Vor dem Landgericht München haben sich der Spieleverlag Ravensburger AG und das US-Unternehmen Apple verglichen: Ravensburger hatte Apple wegen deren Nutzung eines Spiels bei iTunes verklagt.

Apple hatte in seinem deutschen AppStore Spiele angeboten, bei denen der Begriff „Memory“ vorkam. Ravensburger forderte Apple auf, diese Spiele umgehend zu entfernen, da sie Inhaber der Marke „Memory“ seien. Auf die außergerichtliche Abmahnung von Ravensburger reagierte Apple aber nicht, weshalb Ravensburger denn auch Klage erhob.

Vor Gericht räumte offenbar Apple den Rechtsverstoß zwar ein, behauptete aber, aufgrund des großen Erfolgs des AppStores Schwierigkeiten gehabt habe, die Spiele zu entfernen. Ravensburger hingegen argumentierte, dass Apple im Regelfall die Verletzung der eigenen Marke selbst konsequent verfolge und durchaus in der Lage sei, rechtswidrige Apps umgehend zu löschen.

Das Landgericht gab zu verstehen, dass nach derzeitigem Stand wohl der Spieleverlag Ravensburger aufgrund eines von Apple zu vertretenden Verstoßes gegen das Markenrecht den Prozess gewinnen würde und regte einen Vergleich an. Diesen haben Ravensburger und Apple nun auch mit unbekannten Inhalt ausgehandelt.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht