Pornografie im Internet muss für Minderjährige gesperrt sein.
Internetseiten mit Pornografie müssen nach einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts effektiv für Minderjährige gesperrt sein(Aktenzeichen: (4) 1 Ss 295/04 (113/04).
Nicht effektiv seien Systeme, bei denen der Nutzer die Sperre allein durch die Identitätsnummer irgend eines Personalausweises überwinden kann. Damit wurde die Revision eines Pornoseitenanbieters gegen eine Verurteilung zu EUR 1.600,00 Geldstrafe als unbegründet verworfen.
Der Entscheidung lag ein Fall zu Grunde, in dem ein ermittelnder Kriminalbeamter die Sperre einer Pornoseite im Internet allein dadurch überwunden hatte, dass er die Personalausweis-Nummer der Schauspielerin Uschi Glas eingab. Deren Ausweis war zuvor in einer Illustrierten deutlich lesbar abgedruckt gewesen.
In einem zweiten Urteil ging es um einen ähnlichen Fall. Zwar wurde dort die Geldstrafe gegen den Betreiber einer pornografischen Internetseite aufgehoben, weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich der Mann über die Effizienz seines Sicherungssystems geirrt hat. Da er aber fahrlässig gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoßen habe, wurde er nun zu einer Geldbuße von EUR 2.000,00 verurteilt (Az: (5) 1 Ss 436/03 (4/04)).