Internet Of Things, KI & Big Data – Das Recht als Innovationshemmnis?

Neue Technologien und Geschäftsmodelle sind für das Recht immer eine Herausforderung. Das Recht kann immer nur reagieren. Doch zunehmend ist festzustellen, dass Europäisches Recht zum Wettbewerbsnachteil für die Unternehmen wird. Man denke nur an die DSGVO.

Doch ist das tatsächlich so? Auf unserem 33. IT-Recht-Frühstück, am Freitag, den 17.02.2023 von 08:00 – 10:00 Uhr, im Design Office Karlsruhe, wollen wir Ihnen zeigen, welche rechtliche Anforderungen an Internet Of Things, KI und Big Data jetzt schon gelten und auch darstellen, auf was wir uns in nächster Zeit gefasst machen müssen.

Das nehmen Sie aus dem IT-Recht-Frühstück mit:

    • Welche Vorgaben und Restriktionen für neue Technologien gibt es bereits?
    • Was ist geplant?
    • Was bedeuten die gesetzlichen Vorgaben für die weitere Entwicklung?

Die Teilnahme am IT-Recht-Frühstück ist für Sie kostenfrei. Ihre Anmeldung können Sie unter schutt-waetke.de/fruehstueck vornehmen. Aufgrund der limitierten Plätze empfiehlt sich eine rechtzeitige Anmeldung. Wenn Sie mehrere Personen anmelden möchten, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf.  

 

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  • Impressionen IT Recht Frühstück: © Michael M. Roth, MicialMedia
  • 33 IT Recht Frühstück IoTBig Data KI: © Foto: Pixel-Shot und thodonal stock.adobe.com / Kartengestaltung: kollarneuber.de