Karnevalisten können sich über einen neuen GEMA-Tarif freuen: Die GEMA und der Bund Deutscher Karneval e.V. (BDK) haben einen Gesamtvertrag unterzeichnet, der zu Nachlässen bei den GEMA-Tarifen führt. Aber nicht nur Karnevalisten können sich “freuen”:

Die GEMA hat für die für das nächste Jahr neu angekündigten und sehr umstrittenen Tarife unabhängig vom laufenden Schiedsstellenverfahren bereits verändert:

  • Der neue Tarif gilt nicht bereits ab 01.01.2013, sondern erst ab 01.04.2013.
  • Während bisher geplant war, einen Zeitzuschlag ab bereits 5 Stunden anzusetzen, wird dieser nun erst ab 8 Stunden Veranstaltungsdauer greifen (Ziffer I.2.).
  • Bis zum 31.03.2018 gibt es einen „Einführungsnachlass“ (Ziffer II.2.).
  • Es gibt einen Nachlass von 15% für Veranstaltungen mit religiöser, kultureller oder sozialer Zweckbestimmung (Ziffer IV.2.a.).
  • Es gibt eine erweiterte Härtefall-Nachlassregelung, die eine Obergrenze der GEMA-Gebühren in Höhe von 10% der Eintrittsgelder festgelegt (Ziffer V. A und B).

Ab 01.04.2013 soll es dann für Musiknutzungen auf Veranstaltungen nur noch zwei Tarife  geben:

  1. Zum Tarif M-V für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe mit Veranstaltungscharakter.
  2. Zum Tarif U-V für Aufführungen mit Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht