Weitgehend unbemerkt hat Google zum 1. Januar 2012 damit begonnen, die Nutzung seiner Karten aus dem Dienst Google Maps teilweise kostenpflichtig zu machen. Google berechnet allen Webseitenbetreibern, die Maps-API in ihrer Homepage nutzen, Gebühren.
Für 1.000 Aufrufe sind nun mindestens 4,00 US-$ zu zahlen (http://code.google.com/apis/maps/faq.html#tos_pricing).
Allerdings gibt es immer noch Bagatellgrenzen, bis zu denen die kostenlose Nutzung erlaubt bleibt. Sie gelten für bis zu 25.000 tägliche Abrufe einfacher Karten pro Tag, für „Styled Maps“ (http://googlegeodevelopers.blogspot.com/2010/05/add-touch-of-style-to-your-maps.html) liegt die Grenze bei 2.500 Abrufen. Dabei wird Google den Webseitenbetreiben mit Google APIs Console eine Funktion zur Verfügung stellen, mittels derer die Anzahl der Abrufe ermittelt werden kann.
Außerdem ist die Nutzung für nicht gewinnorientierte und gemeinnützige Organisationen auch weiterhin unentgeltlich. Auch das Einbinden von Google Maps ohne API-Aufruf via Iframe bleibt weiterhin kostenlos.
Alternativ besteht die Möglichkeit von „Maps API Premier“ (für sehr stark besuchte Webseiten und für Webseiten, deren Nutzung nur gegen Entgelt gewährt wird). Denn Letztere dürfen die Maps-API Funktion nach den Nutzungsbedingungen nicht verwenden.
Unsere Meinung:
Jeder, der Google Maps auf seiner Seite nutzt, was er nach den Nutzungsbedingungen von Google ja grundsätzlich darf (im Gegensatz zu anderen Kartenausschnitten, bei deren Verwendung abgemahnt wird), muss sich entsprechend informieren und die anfallenden Gebühren abführen. Ansonsten bewegt er sich außerhalb des ihm von Google gewährten Nutzungsrechts, was nicht nur Zahlungsforderrungen, sondern dann auch Forderungen aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) nach sich ziehen kann.
Timo Schutt
Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht