Fachbetrieb muss ungefragt umfassend aufklären.

Fachbetrieb muss ungefragt umfassend aufklären.

Ein Fachbetrieb muss einen Kunden auch ungefragt über alle für einen Auftrag oder einen Kauf wichtige Gesichtspunkte informieren. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor. Kommt der Fachbetrieb dieser Aufklärungs- und Beratungspflicht nicht nach riskiert er, schadensersatzpflichtig zu werden (Aktenzeichen: 4 U 146/04-28).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Bauherrn gegen einen Kachelofenbauer statt. Der beklagte Unternehmer hatte den Kläger nicht darauf hingewiesen, dass der von ihm ausgewählte Kachelofen sich nicht dazu eigne, beide Geschosse seines Hauses zu erwärmen. Davon war der Kläger allerdings ausgegangen. Er forderte daher Schadensersatz.

Die Richter des OLG betonten, viele Kunden seien bereit, für fachmännischen Rat einen höheren Preis zu zahlen. Der Kunde dürfe dann aber auch erwarten, fachkundig beraten zu werden. Dazu zählten insbesondere Hinweise darauf, ob ein bestelltes Werk, wie hier der Kachelofen, auch tatsächlich für den vom Kunden gedachten Zweck geeignet sei.