Lange Zeit war der sogenannte Hackerparagraf in der Diskussion, der die Verwendung von Software zur Aufspürung von Sicherheitslücken unter Strafe stellte. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden.
Lange Zeit war der sogenannte Hackerparagraf in der Diskussion, der die Verwendung von Software zur Aufspürung von Sicherheitslücken unter Strafe stellte. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden.