Anspruch auf Mehrwertsteuer bei eBay-Auktionen.
Kunden von Internetauktionshäusern (in diesem Fall ging es um das Auktionshaus eBay) müssen zusätzlich zum Kaufpreis auch die Mehrwertsteuer bezahlen, wenn der Verkäufer dies in seinem Angebot ausdrücklich verlangt(Aktenzeichen: 12 S 573/04).
Auch wenn in einem Gebot laut eBay-Geschäftsbedingungen die Mehrwertsteuer bereits enthalten sei, habe dies keinen Einfluss auf den Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer, geht aus einem Urteil des Landgerichts Osnabrück hervor. Die Geschäftsbedingungen beträfen nur das Verhältnis zwischen jeder einzelnen Partei und dem Internet-Auktionshaus. Das Gericht bestätigte ein Urteil des Amtsgerichts Meppen.
Im vorliegenden Fall habe der Beklagte aus dem Raum Meppen im Januar 2004 auf ein unfallgeschädigtes Lastwagen-Fahrgestell geboten, teilte das Gericht mit. Unmittelbar über einem Bild des Fahrgestells habe es ausdrücklich geheißen: „Der Preis versteht sich netto zuzüglich Mehrwertsteuer“. Daher handele es sich nicht um eine „überraschende Klausel“. Der Beklagte habe bei einem Gebot von EUR 7.451,00 den Zuschlag erhalten, die Mehrwertsteuer aber bisher nicht bezahlt. Mit der Klage habe der Verkäufer die restliche Zahlung verlangt. Hätte der Käufer sein Gebot als Bruttopreis verstehen wollen, dann hätte er dies ausdrücklich kenntlich machen – oder weniger bieten müssen, hieß es.